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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Vermietung, Dienstleistungen und kreative Leistungen der trust.event engineering GmbH

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§ 1 Geltungsbereich

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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der trust.event engineering GmbH (nachfolgend „trust.event“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Lichtdesign, Mediendesign, Contentdesign, Personaldienstleistungen und damit verbundene Beratungs- und Kreativleistungen.

  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  3. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

  4. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, trust.event stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen trust.event und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

 

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

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  1. Angebote von trust.event sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit von Technik und Personal.

  2. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist ab Zugang für einen Zeitraum von zwei Wochen verbindlich.

  3. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung seitens trust.event zustande.

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§ 3 Leistungsumfang

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  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Dies kann neben der Vermietung technischer Geräte insbesondere folgende Leistungen umfassen:

    • Entwicklung und Umsetzung von Lichtdesign-Konzepten,

    • Erstellung von Mediendesign- und Contentdesign-Arbeiten (z. B. Visuals, Animationen, Projektionen),

    • technische Planung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen,

    • Bereitstellung von Fachpersonal.

  2. trust.event ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

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§ 4 Vergütung

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  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise gemäß Preisliste oder individuellem Angebot.

  2. Für kreative Leistungen (z. B. Designkonzepte, Contentproduktion, Visuals) gilt – sofern nicht anders geregelt – ein Stundensatz bzw. Pauschalhonorar als vereinbart.

  3. Für zusätzliche Dienstleistungen wie Lieferung, Aufbau, technische Betreuung oder Nachbearbeitung gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart, wenn dieses nicht ausdrücklich festgelegt ist.

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§ 5 Stornierung durch den Kunden

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  1. Der Kunde kann den Vertrag schriftlich stornieren.

  2. Im Falle einer Stornierung fallen folgende Schadensersatzpauschalen (bezogen auf das gesamte Auftragsvolumen) an:

 

  • bis 100 Tage vor Projekt- oder Mietbeginn: 20 %

  • bis 80 Tage vor Projekt- oder Mietbeginn: 25 %

  • bis 60 Tage vor Projekt- oder Mietbeginn: 35 %

  • bis 30 Tage vor Projekt- oder Mietbeginn: 45 %

  • bis 10 Tage vor Projekt- oder Mietbeginn: 60 %

  • bis 5 Tage vor Projekt- oder Mietbeginn: 80 %

  • ab 1 Tag vor Projekt- oder Mietbeginn: 100 %

 

  1. Pandemiebedingte Absagen stellen keine Sonderregelung dar; es gelten die vorstehenden Stornobedingungen.

  2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Stornierung bei trust.event.

  3. Der Kunde kann nachweisen, dass trust.event kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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§ 6 Zahlung

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  1. Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart, ohne Abzüge spätestens zum Beginn des Projekts bzw. Mietbeginns fällig.

  2. Bei projektbezogenen Kreativleistungen (z. B. Contentproduktion, Design) ist trust.event berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.

  3. trust.event ist zur Übergabe von Mietgegenständen und zur Herausgabe von Arbeitsergebnissen (z. B. Daten, Dateien, Visuals) nur verpflichtet, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.

  4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde gesetzliche Fälligkeitszinsen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

  5. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

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§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

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  1.  Alle von trust.event erbrachten kreativen Leistungen – insbesondere Konzepte, Entwürfe, Designs, Visualisierungen, Animationen, Projektionen, Texte, Skizzen, Pläne, Präsentationen, technische Unterlagen, digitale Inhalte sowie Showfiles und Programmierungen – unterliegen dem Urheberrecht sowie weiteren geistigen Schutzrechten (z. B. Marken- oder Designrecht).

  2. Das Urheberrecht und sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei trust.event. Der Kunde erhält – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht.

  3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung durch den Kunden oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von trust.event.

  4. Werden Inhalte, Konzepte, Showfiles oder Programmierungen über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus genutzt     (z. B. für Folgeprojekte, andere Produktionen oder durch Dritte), ist trust.event berechtigt, hierfür eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen.

  5. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen insbesondere Entwürfe, Konzepte, Showfiles und Programmierungen nicht verändert, nachgeahmt oder ohne Mitwirkung von trust.event eingesetzt werden.

  6. trust.event ist berechtigt, die im Rahmen eines Projektes erbrachten Leistungen – auch unter Nennung des Kunden – als Referenz und für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

  7. Rechte Dritter (z. B. bei der Nutzung von Fremdmaterial, Musik, Fotos, Marken oder sonstigen geschützten Inhalten) werden von trust.event im Rahmen des Projekts nur insoweit berücksichtigt, wie dies gesondert vereinbart und vergütet ist. Der Kunde ist verpflichtet, trust.event über bestehende Rechte Dritter zu informieren.

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§ 8 Personaldienstleistungen

 

1. Leistungsbeschreibung

  1. trust.event erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik mit Schwerpunkt Veranstaltungsdesign einschließlich Planungs-, Visualisierungs-, Beratungs- und Dokumentationsarbeiten.

  2. Die Dienstleistungen werden in enger fachlicher Abstimmung mit dem Kunden und weiteren Projektbeteiligten erbracht, jedoch bleibt trust.event hinsichtlich der arbeitstechnischen und künstlerischen Umsetzung unabhängig und handelt nicht weisungsgebunden. Eine organisatorische Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht.

  3. Personaldienstleistungen (z. B. Lichtoperator) sind nicht an bestimmte Personen gebunden. Die Personalplanung obliegt ausschließlich trust.event, die hierfür auch geeignete Subunternehmer einsetzen darf. Auswahl und Art der Beauftragung liegen im Ermessen von trust.event.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, trust.event für die Durchführung der Leistungen alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Umfang und Fristen bestimmt trust.event. Bei unvollständigen Unterlagen oder nicht eingehaltenen Fristen ist trust.event berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungserbringung zu verweigern.

  5. Der Kunde verpflichtet sich, trust.event spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn oder Reiseantritt folgende Produktionsinformationen mitzuteilen:

    • Leistungszeitraum,

    • Reiseinformationen,

    • Hotelinformationen,

    • CAD-Pläne (vwx. und pdf.),

    • Akkreditierungen,

    • Ablaufpläne.

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Unterbleiben diese Mitwirkungen, sind entstehende Wartezeiten nach den vereinbarten Stundensätzen zusätzlich zu vergüten.

  1. Der Kunde verpflichtet sich, trust.event über Änderungen in Planung oder Produktionsablauf unverzüglich zu informieren. Kosten, die durch unterlassene Kommunikation des Auftraggebers oder anderer Beteiligter entstehen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 

2. Versicherung

  1. Die von trust.event vermittelten oder beauftragten Techniker sind für ihre eigene Versicherung verantwortlich und haben entsprechende Nachweise vor Produktionsbeginn vorzulegen.

  2. Ansprüche im Schadensfall richten sich nicht gegen die trust.event engineering GmbH, sondern gegen den jeweiligen Auftragnehmer von trust.event.

  3. Schäden, die durch festangestellte Mitarbeiter von trust.event verursacht werden, sind unverzüglich zu melden und werden – soweit gedeckt – durch die Versicherungen von trust.event abgewickelt.

 

3. Verpflegung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, für eine ausreichende Verpflegung des eingesetzten Personals zu sorgen (drei Mahlzeiten pro Tag sowie durchgehend Getränke).

  2. Sollte dies nicht gewährleistet sein, werden die jeweils gültigen offiziellen Spesensätze in Rechnung gestellt.

 

4. Reisekosten

  1. Der Transfer des eingesetzten Personals ist grundsätzlich vom Kunden zu organisieren.

  2. Wird der Transport nach Absprache durch trust.event übernommen, werden sämtliche anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

  3. Bei Fahrten mit privaten PKWs wird eine Kilometerpauschale von 0,40 € pro Kilometer berechnet (nachgewiesen durch Fahrtenbuch).

  4. Führt ein von trust.event eingesetzter Techniker ein Fahrzeug des Auftraggebers, so trägt der Auftraggeber sämtliche entstehenden Schäden. Der Fahrer haftet lediglich in Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung.

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§ 9 Zwischenergebnisse und Arbeitsmaterialien

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  1. Alle von trust.event im Rahmen eines Projektes erstellten Zwischenergebnisse, Rohfassungen, Skizzen, Moodboards, Layouts, Animatics, Testdateien und sonstigen Arbeitsmaterialien bleiben Eigentum von trust.event und dürfen vom Kunden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

  2. Diese Materialien dienen ausschließlich der internen Abstimmung und Entscheidungsfindung im Projektverlauf. Eine eigenständige kommerzielle oder öffentliche Nutzung durch den Kunden ist nicht gestattet.

  3. Arbeitsdateien im offenen oder editierbaren Format (z. B. Projektdateien aus Animations- oder Grafiksoftware) werden nur dann herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.

  4. Der Kunde erhält lediglich die final freigegebenen Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form und für den vereinbarten Nutzungszweck.

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§ 10 Haftung

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  1. trust.event haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet trust.event nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

  3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.

  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Regelungen.

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§ 11 Schlussbestimmungen

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  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von trust.event.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von trust.event.

  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  5. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Projekt- oder Rahmenverträgen haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang.

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§ 12 Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Office:
Dr.Gottfried-Cremer-Allee 39

D- 50226 Frechen

 

+49 2234 | 250 99 50

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